Bedingungen zur Nutzung
der EVERGYMs

Überblick

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • §1 Mitgliedsbeitrag
  • §2 Rechte und Pflichten des Mitglieds
  • §3 Aufrechnungsverbot
  • §4 Vertragsunterbrechungen
  • §5 Zutritt, Zutrittschip und Videoüberwachung
  • §6 Haftung
  • §7 Getränkeanlage
  • §8 Nebenabreden, Wirksamkeit, Streitschlichtung

2. Hausordnung

  • 1. Sicherheit
  • 2. Allgemeines
  • 3. Auf der Trainingsfläche
  • 4. In Sanitär- und Umkleidebereichen
  • 5. Getränkeanlage
  • 6. Weitere Hinweise

3. Besondere Bedingungen zur Buchung von Terminen während eines „Lockdowns“

  • §1 Die 6 Grundregeln
  • §2 Regelverstöße

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 5. des Monats mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.
  2. Der Inhaber ist berechtigt die Forderung aus dem Vertrag (bspw. im Rahmen eines laufenden Factoring-Vertrages) an andere Firmen wie bspw. der Finion Capital GmbH abzutreten. 
  3. Der Inhaber ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag sowie fehlende Beiträge und Rücklastschriftgebühren auch nach einer Kündigung einzuziehen oder einziehen zu lassen.
  4. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. Bei gesetzlichen Änderungen können diese automatisch angepasst werden.
  5. Unabhängig von der Mehrwertsteuer kann der monatliche Mitgliedsbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen steigen. Jede etwaige Erhöhung wird dem Mitglied zwei Monate durch entsprechende Informationsblätter im Fitnessclub bekannt gemacht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach §626 BGB bleibt unberührt.
  6. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten wird sofort der gesamte restliche Betrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Verzug tritt ein, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 10. des Monats gutgeschrieben werden konnte oder eine Rücklastschrift erfolgt ist. 
  7. Bei Zahlungsverzug ist der Inhaber berechtigt, ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.
  8. Die Kosten einer Rücklastschrift werden vom Mitglied getragen.

§2 Rechte und Pflichten des Mitglieds

  1. Das Mitglied darf sämtliche Einrichtungen im „EVERGYM“ während der Öffnungszeiten benutzen. Aus gesundheitlichen Gründen darf das Training nicht länger als drei Stunden pro Tag dauern.
  2. Änderungen der Anschrift und der Bankdaten müssen dem Inhaber unverzüglich, unaufgefordert und rechtzeitig (1 Woche vor dem Abbuchungstag) in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Der Inhaber behält sich das Recht vor, dem Mitglied die Ermittlung dieser Daten in Rechnung zu stellen.
  3. Der Hausordnung und den Hinweisschildern sowie den Anweisungen des Inhabers oder ihn vertretende Personen ist Folge zu leisten.

§3 Aufrechnungsverbot

  1. Das Mitglied darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen den Inhaber aufrechnen.

§4 Vertragsunterbrechungen

  1. Soweit das Mitglied aus persönlichen, in seiner Person liegenden Gründen an der Nutzung des Fitnessclubs verhindert ist, wird es hierdurch nicht von seiner Mitgliedsbeitragszahlung befreit.
  2. Vertragspause: Mitglied und Inhaber haben das Recht den Vertrag zu pausieren. Dazu muss der Vertragspartner, der die Pause möchte, den jeweils anderen schriftlich oder in Textform über den Beginn und die Dauer der Pause informieren. Pausen sind mindestens eine Woche vor ihrem Beginn anzukündigen.
  3. Dauer und Häufigkeit einer Vertragspause: Wenn eine Vertragspause länger als 3 Monate gehen soll oder der Vertrag innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt mehr als 3 Monate pausiert werden soll, dann ist die schriftliche Zustimmung des Vertragspartners erforderlich. Diese Grenzen gelten nicht, wenn die Pause als Alternative zur Vertragsunterbrechung gemäß § 4 (5) und (7) zustande kommt.
  4. Folgen einer Vertragspause: Eine Vertragspause führt zu einer beitragspflichtigen Verlängerung des Vertrages um die Dauer der Pause, sodass die Anzahl der beitragspflichtigen Monate gleich bleibt. Die Kündigungsfrist verschiebt sich entsprechend der Pause. Während der Pause sind keine Beiträge zu entrichten.
  5. Vertragsunterbrechung: Als Vertragsunterbrechung gelten Zeiten, in denen der Fitnessclub bspw. aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung (wie etwa durch die Corona-Pandemie in 2020 und 2021) seinen Betrieb vorübergehend unterbrechen muss. Das Mitglied erklärt sich mit seiner Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden, dass der Inhaber die laufenden Mitgliedsbeiträge auch während solcher Unterbrechungen abbuchen darf. Bucht das Mitglied die Beiträge dennoch zurück, so trägt es die Kosten der Rücklastschrift.
  6. Folgen einer Vertragsunterbrechung: Eine Vertragsunterbrechung führt zu einer beitragsfreien Verlängerung des Vertrages um die Dauer der Unterbrechung, sodass die Anzahl der beitragspflichtigen Monate gleich bleibt.
  7. Widerruf: Das Mitglied kann sein Einverständnis über die Abbuchung während der Unterbrechung widerrufen, indem es den Inhaber schriftlich und spätestens 1 Woche vor dem Abbuchungstag darauf hinweist. In diesem Fall tritt automatisch eine Vertragspause in Kraft, die, wenn nicht anders vereinbart, bis zur Wiederaufnahme des Fitnessstudiobetriebs dauert. Die Folgen dieser Pause gelten dann entsprechend § 4 (4).

§5 Zutritt, Zutrittschip und Videoüberwachung

  1. Nicht-Mitgliedern darf kein Zutritt zum Fitnessclub gewährt werden. Freunde oder Bekannte des Mitglieds, die selber keine Mitglieder sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Inhabers mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Inhaber dem Mitglied gegenüber eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ geltend machen, ein Hausverbot aussprechen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Genehmigung kann auch per E-Mail oder SMS eingeholt werden. Wird die Genehmigung erteilt, ist das Mitglied dafür verantwortlich, dass der Mitgebrachte die in diesem Vertrag und der Hausordnung festgelegten Bedingungen und Verhaltensweisen einhält.
  2. Mithilfe des Zutrittschips erfolgt der Zutritt zum Fitnessclub. Der Zutrittschip darf nicht an andere Personen verliehen, verschenkt, verkauft oder in irgendeiner anderen Form an sie übertragen werden.
  3. Zur Sicherheit der Mitglieder und des Inhabers und zur Kontrolle der Zutritte wird der Fitnessclub videoüberwacht. Das Mitglied erklärt sich im Zuge des Zutrittsmechanismus und der Videoüberwachung mit der vorübergehenden Speicherung etwaiger, auch personenbezogener Daten einverstanden.

§6 Haftung

  1. Dem Mitglied ist bekannt, dass es sich bei dem Fitnessclub um einen Selbstbedienungsfitnessclub handelt, dass während der Öffnungszeiten keine Aufsichtspersonen anwesend sind und, dass es ein eigenständiges Training auf eigene Gefahr durchzuführen hat. 
  2. Für den Inhaber besteht keinerlei Verpflichtung zur Anleitung des Mitglieds an die Fitnessgeräte. Das Mitglied ist verpflichtet sich vor dem Gebrauch eines jeden Gerätes über dessen korrekte Verwendungsweise zu informieren. 
  3. Der Inhaber übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die dem Nutzer während oder durch die Benutzung der Geräte und Einrichtung entstehen, unabhängig von der Schuldfrage. Der Nutzer ist allein verantwortlich für sein Training und für die Geeignetheit seiner Person für das Training. Dies gilt auch für vom Inhaber empfohlene Trainingspläne oder Trainingsmethoden.
  4. Der Inhaber haftet nicht für den Zustand der Geräte, es sei denn bei vorsätzlichem Handeln. 
  5. Das Mitglied bestätigt mit Beantragung der Mitgliedschaft, dass in seinem Fall keine ärztlichen und/oder gesundheitlichen Bedenken gegen die Nutzung des Fitnessclubs EVERGYM sprechen.
  6. Schäden an der Einrichtung des Fitnessclubs und Unfälle, die mit dem Fitnessclub in Zusammenhang stehen, müssen dem Inhaber unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden. Für spätere körperliche Schäden und Verletzungen haftet der Inhaber, auch nach einer Kündigung, nicht.
  7. Verstöße gegen in diesem Vertrag geregelte Paragraphen oder die Hausordnung können durch den Inhaber mit Hausverbot oder einer fristlosen Kündigung des Vertrags geahndet werden. Ein Hausverbot bzw. die fristlose Kündigung, tritt sofort ein und wird sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen. Die Restlaufzeit des Vertrages verfällt in diesem Fall nicht und muss weiter bezahlt werden. Hausverbot und Kündigung berühren nicht das Recht des Inhabers Schadenersatz zu verlangen. Die Sperrung des Zutrittschips kommt einem Hausverbot gleich.

§7 Getränkeanlage

  1. Sollte eine vorvertragliche Nutzungsphase oder eine Testphase zur Nutzung der Getränkeanlage vereinbart sein, so ist diese kostenfrei. Die Nutzung der Getränkeanlage kann innerhalb dieser Testphase jederzeit beendet werden, ohne, dass dem Mitglied dafür Kosten entstehen.

§8 Nebenabreden, Wirksamkeit, Streitschlichtung

  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass außer den in diesem Vertrag niedergelegten Rechten und Pflichten keine weiteren Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bestehen. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzvereinbarungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
  2. Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt.
  3. Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Der Inhaber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

     

    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

    Straßburger Straße 8

    77694 Kehl am Rhein

    Telefon: 07851 / 795 79 40
    
Fax: 07851 / 795 79 41

    E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

    Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Stand: August 2023

2. Hausordnung

Wir sind gesundheits- und sportbewusste Menschen und bieten allen Sportfreunden im EVERGYM das freundschaftliche „du“ an. Um allen Trainierenden ein angenehmes Training zu ermöglichen, setzen wir voraus, dass du die folgenden Punkte einhältst.

1. Sicherheit

  1. Die Notausgänge des Fitnessclubs sind stetig freizuhalten und nur im Notfall zu benutzen.
  2. Die Geräte und Einrichtungen sind sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln.
  3. Veränderungen an der Steuerung der Lüftungs- und Heizungsanlage sowie am Sicherungskastens und der Zutrittselektronik und -mechanik sind verboten.
  4. Es gilt ein Rauchverbot im gesamten Fitnessclub. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
  5. Nicht-Mitgliedern darf kein Zutritt zum Fitnessclub gewährt werden. Freunde oder Bekannte des Mitglieds, die selber keine Mitglieder sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Inhabers mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Inhaber dem Mitglied gegenüber eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ geltend machen, ein Hausverbot aussprechen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

2. Allgemeines

  1. Im gesamten Fitnessclub gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. 
  2. Wer am Handy scrollen möchte, der sollte bitte derweil das Gerät für andere frei machen.
  3. Film-, Foto- und Audioaufnahmen aller Art sind im Fitnessclub nur mit Genehmigung des Inhabers gestattet.
  4. Das Mitbringen von Tieren ist im Fitnessclub verboten.
  5. Das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol, Drogen und Betäubungsmitteln jeglicher Art ist verboten. Das Betreten des Fitnessclubs unter Einfluss ebensolcher Substanzen ist verboten.

3. Auf der Trainingsfläche

  1. Laut abgespielte Musik ist unerwünscht und allenfalls dann gestattet, wenn sie niemanden stört – auch die Nachbarn nicht.
  2. Taschen, Tüten und Rücksäcke jeder Art sind nicht mit in den Trainingsbereich zu nehmen.
  3. Der Trainingsbereich ist ausschließlich mit sauberen Sportschuhen und Sportbekleidung zu betreten. Straßenschuhe sind nicht gestattet.
  4. Beim Gerätetraining muss ein Handtuch auf die Sitzpolster gelegt werden. Mitglieder dürfen die Geräte vor der Nutzung nach eigenem Ermessen an den Griffen, Sitzen und ggf. dem Display desinfizieren.
  5. Mobile Trainingsgeräte wie Hanteln, Hantelstangen, Gewichte, Matten o.ä. sind nach der Nutzung wieder an ihren vorgesehenen Platz zu schaffen.

4. In Sanitär- und Umkleidebereichen

  1. Das Entfernen von Körperbehaarung jeglicher Art ist verboten.
  2. Um Platz zum umziehen für nachfolgende Mitglieder zu gewährleisten, sind Kleidung, Schuhe, Taschen, Tüten und Rücksäcke während des Trainings nicht im Umkleidebereich zu lassen, sondern in die Spinde zu packen.
  3. Die Spinde dürfen nur während der Trainingszeit des Mitglieds belegt werden. Der Inhaber ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Das zum Abschließen notwendige Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen.

5. Getränkeanlage

  1. Die Getränke, die aus der Anlage gezapft werden sowie der Zugriff auf die Getränkeanlage selber, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Für die Nutzung der Getränkeanlage ist ein passendes Gefäß mitzubringen. Das betrifft insbesondere die Höhe und das Fassungsvermögen des Gefäßes sowie dessen Öffnungsdurchmesser.
  3. Verschmutzungen, die beim Zapfvorgang entstehen sind unverzüglich mit einem feuchten Tuch zu entfernen.
  4. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

6. Weitere Hinweise

  1. Die Hausordnung hängt im Fitnessstudio aus und wird jedem Mitglied bei Vertragsabschluss in seiner aktuellen Fassung per E-Mail gesendet. Die Hausordnung kann um weitere Aushänge und Hinweisschilder im EVERGYM ergänzt werden. Diesen Hinweisen ist ebenfalls Folge zu leisten.
  2. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachten Wertsachen, Geld, Schmuck sowie Kleidung. Es wird empfohlen Wertsachen in die auf der Trainingsfläche befindlichen Schließfächer einzuschließen.


Stand: August 2023

3. Besondere Bedingungen zur Buchung von Terminen während eines "Lockdowns"

§1 Die 6 Grundregeln

Das Mitglied versichert sich um Zuge seiner Terminbuchungen an folgende Regeln zu halten:

  1. Training nur im Outdoor-Bereich!
  2. Transportable Sachen (Gewichte, Hanteln, Stangen, Griff etc.) nach Benutzung rein bringen (nicht draußen liegen lassen)! Vor dem Gehen, bitte immer Schiebetür schließen und mit Vorhängeschloss sichern.
  3. Kein Training ohne Termin: Niemand darf andere Personen ins Studio reinlassen oder mitnehmen – auch keine anderen Mitglieder oder Trainingspartner!
  4. 10 Minuten lang funktioniert deine Karte ab deinem Wunschtermin. Danach ist sie wieder gesperrt! 5 Minuten vor der nächsten vollen Stunde musst das Mitglied das Studio wieder verlassen haben! Für das Training bleiben also maximal 55 Minuten Zeit.
  5. Es dürfen maximal 4 Leute gleichzeitig im EVERGYM sein und es dürfen pro Kalenderwoche nur 3 Termine gebucht werden. Mitglieder, die eine Flex-Mitgliedschaft für beide EVERGYMs haben, dürfen 5x pro Woche trainieren.
  6. Es gelten die aktuellen und allgemein bekannten Regeln zu Hygiene und Abstand. Das heißt, dass mindestens 1,5 m Abstand halten zur anderen Personen im Studio gehalten werden muss.

§2 Regelverstöße

  1. Bei Verstößen kann es für Betreiber von Fitnessstudios hohe Strafen geben. Mit der Buchung eines Termin erklärt sich das Mitglied daher damit einverstanden, dass wir ihm die Kosten einer solchen Strafe in Rechnung stellen dürfen, wenn sie auf sein Fehlverhalten zurückzuführen ist.
  2. Bei einem Regelverstoß muss mit einem Hausverbot für die Dauer des Lockdowns rechnen.
  3. Wir werden über die Zutrittsprotokolle und Kameras auf die Einhaltung achten. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir hierbei leider sehr streng sein müssen.
 

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