Wir sind gesundheits- und sportbewusste Menschen und bieten allen Sportfreunden im EVERGYM das freundschaftliche „du“ an. Um allen Trainierenden ein angenehmes Training zu ermöglichen, setzen wir voraus, dass du die folgenden Punkte einhältst.
1. Sicherheit
- Die Notausgänge des Fitnessclubs sind stetig freizuhalten und nur im Notfall zu benutzen.
- Die Geräte und Einrichtungen sind sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Veränderungen an der Steuerung der Lüftungs- und Heizungsanlage sowie am Sicherungskastens und der Zutrittselektronik und -mechanik sind verboten.
- Es gilt ein Rauchverbot im gesamten Fitnessclub. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
- Nicht-Mitgliedern darf kein Zutritt zum Fitnessclub gewährt werden. Freunde oder Bekannte des Mitglieds, die selber keine Mitglieder sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Inhabers mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Inhaber dem Mitglied gegenüber eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ geltend machen, ein Hausverbot aussprechen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Allgemeines
- Im gesamten Fitnessclub gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.
- Wer am Handy scrollen möchte, der sollte bitte derweil das Gerät für andere frei machen.
- Film-, Foto- und Audioaufnahmen aller Art sind im Fitnessclub nur mit Genehmigung des Inhabers gestattet.
- Das Mitbringen von Tieren ist im Fitnessclub verboten.
- Das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol, Drogen und Betäubungsmitteln jeglicher Art ist verboten. Das Betreten des Fitnessclubs unter Einfluss ebensolcher Substanzen ist verboten.
3. Auf der Trainingsfläche
- Laut abgespielte Musik ist unerwünscht und allenfalls dann gestattet, wenn sie niemanden stört – auch die Nachbarn nicht.
- Taschen, Tüten und Rücksäcke jeder Art sind nicht mit in den Trainingsbereich zu nehmen.
- Der Trainingsbereich ist ausschließlich mit sauberen Sportschuhen und Sportbekleidung zu betreten. Straßenschuhe sind nicht gestattet.
- Beim Gerätetraining muss ein Handtuch auf die Sitzpolster gelegt werden. Mitglieder dürfen die Geräte vor der Nutzung nach eigenem Ermessen an den Griffen, Sitzen und ggf. dem Display desinfizieren.
- Mobile Trainingsgeräte wie Hanteln, Hantelstangen, Gewichte, Matten o.ä. sind nach der Nutzung wieder an ihren vorgesehenen Platz zu schaffen.
4. In Sanitär- und Umkleidebereichen
- Das Entfernen von Körperbehaarung jeglicher Art ist verboten.
- Um Platz zum umziehen für nachfolgende Mitglieder zu gewährleisten, sind Kleidung, Schuhe, Taschen, Tüten und Rücksäcke während des Trainings nicht im Umkleidebereich zu lassen, sondern in die Spinde zu packen.
- Die Spinde dürfen nur während der Trainingszeit des Mitglieds belegt werden. Der Inhaber ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Das zum Abschließen notwendige Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen.
5. Getränkeanlage
- Die Getränke, die aus der Anlage gezapft werden sowie der Zugriff auf die Getränkeanlage selber, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Für die Nutzung der Getränkeanlage ist ein passendes Gefäß mitzubringen. Das betrifft insbesondere die Höhe und das Fassungsvermögen des Gefäßes sowie dessen Öffnungsdurchmesser.
- Verschmutzungen, die beim Zapfvorgang entstehen sind unverzüglich mit einem feuchten Tuch zu entfernen.
- Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
6. Weitere Hinweise
- Die Hausordnung hängt im Fitnessstudio aus und wird jedem Mitglied bei Vertragsabschluss in seiner aktuellen Fassung per E-Mail gesendet. Die Hausordnung kann um weitere Aushänge und Hinweisschilder im EVERGYM ergänzt werden. Diesen Hinweisen ist ebenfalls Folge zu leisten.
- Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachten Wertsachen, Geld, Schmuck sowie Kleidung. Es wird empfohlen Wertsachen in die auf der Trainingsfläche befindlichen Schließfächer einzuschließen.
Stand: August 2023